Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück FlNr. 658 Gemarkung Hofolding und Gemeinde Brunnthal und Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Brunnthal (Brunnen III Hofolding)

BEKANNTMACHUNG

nach Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG

Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Brunnthal beabsichtigt das Landratsamt München für die Entnahme von Grundwasser aus dem Brunnen III im Erschließungsgebiet Hofolding eine Bewilligung zu erteilen und ein Wasserschutzgebiet festzusetzen.

Die Pläne und Beilagen für die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus dem Brunnen III lagen vom 12.04.2021 bis 12.05.2021 bei der Gemeinde Brunnthal zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Im Verfahren wurde eine Einwendung erhoben.
Der Entwurf der zu erlassenden Verordnung für das Wasserschutzgebiet sowie die dazugehörigen Pläne und Beilagen lagen vom 22.05.2023 bis 22.06.2023 in den Gemeinden Brunnthal und Sauerlach zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Im Verfahren wurden mehrere Einwendungen erhoben. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen sind mit der Gemeinde Brunnthal als Trägerin des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG).

Der Erörterungstermin findet statt am

Mittwoch 10.04.2024.

Der Erörterungstermin beginnt um 9.30 Uhr im Festsaal des Hotels Landgasthof Brunnthal in der Gemeinde 85649 Brunnthal, Münchner Str.2. Einlass ist ab 9.00 Uhr. Es ist möglich, dass der Erörterungstermin bis in den Nachmittag dauert.

Die Erörterung ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt ist jeder, der rechtzeitig Einwendungen erhoben hat, Personen, die von dem Vorhaben betroffen sind, und Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG, die rechtzeitig Stellungnahmen abgegeben haben. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Die Vollmacht wird zu den Akten des Landratsamtes München genommen. Jeder Teilnehmer hat sich durch einen gültigen Personalausweis bzw. Pass auszuweisen.

Aufwendungen, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass beim Erörterungstermin keine Entscheidungen getroffen werden und Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen nicht Gegenstand des Erörterungstermins sind.

Brunnthal, 15.03.2024

Stefan Kern
Erster Bürgermeister