Vorwort des ersten Bürgermeisters

Stefan Kern

Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger!

 

Die Grundsteuerreform trifft uns alle. Die meisten Grundstücksbesitzer in unserer Gemeinde haben bereits vom Finanzamt einen Bescheid erhalten, der den neuen Messbescheid für die Grundsteuer regelt. Die Neubewertung des sogenannten Einheitswertes war für den einen oder anderen eine Überraschung. Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und in der Folge der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz. Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt, das im Gesamtergebnis für die Gemeinden keine Erhöhung der Grundsteuereinnahmen erbringt. Für den einzelnen Eigentümer kann es manchmal günstiger werden, aber es gibt auch Fälle in unserer Gemeinde, die mit dem bis zum Zehnfachen der bisherigen Steuerlast beschieden worden sind. Bitte lassen Sie in solchen nicht nachvollziehbaren Fällen den Bescheid beim Finanzamt prüfen, die Kontaktdaten stehen auf den Bescheiden. Wir als Gemeinde können zur Festlegung des Einheitswertes keine Auskunft geben und schon gar keine Änderungen vornehmen. Der Gemeinderat setzt den Hebesteuersatz für die Grundsteuer einheitlich fest, getrennt nur für landwirtschaftliche oder sämtliche anderen Nutzungen. Dieser liegt im Moment unverändert bei 300%. Nach dem Vorliegen von rund 85 % aller gemeindlichen Messbescheiden würden sich die Steuereinnahmen für die Gemeinde bei gleichem Hebesatz nur gering erhöhen. In jedem Fall wird sich der Gemeinderat damit konkret auseinandersetzen und eine Festsetzung hierzu treffen, die er dann im nächsten Jahr gegebenenfalls noch einmal nachjustieren könnte.

Weniger Diskussionsspielraum gibt es bei der Festsetzung des neuen Wasserpreises. Die Gemeinden sind verpflichtet, jährlich das Ergebnis des Wasserwerks im Finanzamt zu melden und alle drei Jahre den Wasserpreis je nach positivem oder negativem Wirtschaftsergebnis neu zu kalkulieren. Die Einnahmen und Ausgaben rund um die Bereitstellung von Trinkwasser müssen sich gegenseitig decken. Unser Wasserpreis liegt derzeit bei 1,47 Euro zzgl. 7% Steuer, der Grundpreis liegt derzeit bei 40 Euro. Aufgrund des negativen Wirtschaftsergebnisses der letzten Jahre wird sich der Preis für 1000 l Wasser auf 1,99 Euro zzgl. 7% Steuer und der Grundpreis für den normalen Hauswasserzähler auf 48 Euro im Jahr erhöhen. Diese neuen Preise werden rückwirkend seit der Ablesung im September 2023 bei der nächsten Abrechnung im September 2024 zu Grunde gelegt. Der Preisanstieg begründet sich durch den hohen Energieanteil bei der Förderung und den stark gestiegenen Strompreisen, sowie den Investitionen beim Brunnenbau und Sanierung des Wasserwerks in Otterloh. Das Pumpen des Wassers aus rund 40 m Tiefe an die Oberfläche und der Druck im Versorgungsnetz von rund 5 bar erfordern jede Menge Strom. Zudem ist der Wasserverbrauch von 360.000 m3 in 2017 auf 334.000 m3 in 2023 gesunken, wodurch die Fixkosten wie Beprobung, Personaleinsatz etc. sich auf weniger verkaufte Wassereinheiten verteilen. Im Durchschnitt verbraucht jeder Bürger in unserer Gemeinde etwa 60 m3/a Wasser. Bei dieser Durchschnittsberechnung sind auch die Firmen vor Ort berücksichtigt. Für einen 3-Personen-Haushalt erhöhen sich mit der Anpassung des Wasserpreises die jährlichen Kosten um ca. 110 Euro, d.h. pro Jahr werden im durchschnittlichen Haushalt mit 180.000 l Wasserverbrauch etwa 435 Euro zu zahlen sein. Leider haben wir bei der Festsetzung des Wasserpreises, wie oben schon erwähnt, kaum Spielraum. Lediglich kalkulatorische Zinssätze oder die Entscheidung zwischen Grundpreis für Zähler oder Verbrauchspreis je Liter Wasser liegen in der Hand des Gremiums. Für den Klein- oder Großverbraucher dürfte das im Ergebnis keine großen Unterschiede machen, und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind vorgegeben.

Zum Schluss dieses Vorwortes möchte ich mich bei allen sehr herzlich bedanken, die uns im Mai ein tolles, ereignisreiches, fröhliches und friedliches verlängertes Festwochenende beschert haben. Die Feuerwehr und der Trachtenverein Brunnthal haben keine Mühen gescheut, „ungrod midanand“ über fünf Tage hinweg zu feiern und für sehr viele etwas geboten: Festzelt, Kabarett, Gottesdienst mit anschließendem Umzug durch das Dorf, Partyabend und -nacht und nicht zuletzt einen sehr gemütlichen Seniorennachmittag, an dem über 500 Seniorinnen und Senioren auf Einladung der Gemeinde im Festzelt zusammengesessen, geratscht, gegessen und getrunken haben. Dieses Event hat die Bigband der Bundespolizei musikalisch begleitet, was bei allen anwesenden Damen und Herren sehr gut angekommen ist.

Nach dem Fest ist vor dem Fest: Ich freue mich jetzt schon auf die 150-Jahr-Feier der Feuerwehr Hofolding im September. Aber bis dahin ist noch ein bisschen Zeit und ich wünsche Ihnen zunächst einmal einen wunderschönen Sommermonat Juni!

Ihr Stefan Kern
Erster Bürgermeister