Zeitweise Sperrung Markweg

Anordnung gemäß §§ 44 und 45 zum Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Gemeinde Brunnthal erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO i.V.m. Art. 1 und 2 des Gesetzes zum Voll­zug der StVO

aus Gründen der Sicherheit und Ordnung

folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

  1. Aufgrund des Baus der drei Windkraftanlagen im Hofoldinger Forst wird der Markweg für die verkehrsintensiven Tage an denen mit erhöhten Verkehrsaufkommen durch Baustellenverkehr zu rechnen ist laut Lageplan voll gesperrt.

    Die Zeiträume sind wie folgt:
    19.08. – 26.08.2024 2 Arbeitstage
    02.09. – 08.09.2024 1 Arbeitstag
    09.09. – 15.09.2024 1 Arbeitstag
    16.09. – 22.09.2024 1 Arbeitstag
    23.09. – 29.09.2024 3 Arbeitstage
    30.09. – 06.10.2024 3 Arbeitstage
    14.10. – 20.10.2024 3 Arbeitstage

  2. Die Anordnung in Ziffer 1 tritt mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtun­gen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.

  3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkei­ten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Gemeinde Brunnthal, 06.08.2024

Unterschrift Mayer
Thomas Mayer
Zweiter Bürgermeister