Umstellung auf Funkwasserzähler
Bisher wurden in den Gebäuden unserer Wasserkunden herkömmliche, mechanische Hauswasserzähler eingebaut. Diese hatten bzw. haben eine Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren. Nach diesem Zeitraum sind die Wasserzähler turnusgemäß auszubauen und durch neue Wasserzähler zu ersetzen. Pro Jahr werden im Versorgungsgebiet der gemeindlichen Wasserversorgung ca. 300 Wasserzähler ausgewechselt.
Verschiedene Überlegungen haben zum Entschluss geführt, ab 2019 Wasserzähler einer neuen Generation zu verwenden: den Ultraschall Wasserzähler „MULTICAL 21“ der Fa. Kamstrup.
Die Gründe möchten wir im Folgenden erläutern:
- Belastung der neuen Ultraschallwasserzähler mit Bakterien ist ausgeschlossen
Im Jahr 2014 wurden durch Zufall bei Routinekontrollen deutschlandweit Keime des Typs „Pseudomonas aeruginosa“ im Trinkwasser entdeckt. Die Hauptursache der Verkeimung waren neu eingebaute kontaminierte Wasserzähler. Dieser Keim ist im Trinkwasser nicht zu tolerieren. Aufgrund dieses Vorfalls müssen mechanische Wasserzähler seit 2014 einer intensiven Beprobung und Desinfektion im Wasserwerk unterzogen werden. Dies verursacht einen immensen, kosten- und zeitintensiven Aufwand. Wasserzähler der neuen Generation messen den Durchfluss nicht mehr mittels mechanischen Teilen im Wasserstrom, sondern durch Ultraschalltechnologie. Diese kommen mit einem einfachen, frei durchgängigen Messrohr aus. Das Zählergehäuse selbst ist nicht mehr wasserdurchströmt. Der neue Wasserzähler wird trocken in einer sterilen „Blisterverpackung“ (https://www.kamstrup.com/de-de/business-areas/water-metering/kamstrup-beugt-keimen-vor) angeliefert und erst beim Einbau aus der Einzelverpackung entnommen. Dies schließt krankheitserregende Keime im Zähler aus. - Eichgültigkeit von 6 auf bis zu 15 Jahre erhöht
Aufgrund der hochwertigen Qualität des neuen Zählers (Ultraschall- Messprinzip, keine beweglichen Teile, kein Verschleiß) kann auf mindestens einen Zählerwechsel verzichtet werden. Die Eichgültigkeitsdauer kann über ein, von den Eichbehörden vorgegebenes Verfahren (Stichprobenverfahren) verlängert werden. Eine Verlängerung der Eichgültigkeit von 6 Jahren auf bis zu 15 Jahren ist möglich. Der Austausch der Zähler erfolgt beim Kunden entsprechend später. Die Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer bezieht sich auf ein „Prüflos“ und ist bei den im Netz befindlichen Zählern vom Wasserkunden nicht erkennbar. Sofern ein Stichprobenverfahren durchgeführt wurde, verfügt die Gemeinde Brunnthal über entsprechende Aufzeichnungen. Darin ist erkennbar, welche Zählernummern das „Prüflos“ umfasst und ob diese in ihrer Eichgültigkeitsdauer verlängert wurden. Dies wird dem Kunden gerne auf Anfrage mitgeteilt. - Der neue Wasserzähler beinhaltet einen elektronischen Datenspeicher
Der elektronische Aufbau des Zählers bietet die Möglichkeit, vom Zähler gemessene Werte in einem internen Speicher zu hinterlegen. So können die erfassten Tageswerte für bis zu 460 Tage nachvollzogen werden. Dabei handelt es sich um den Tagesdurchfluss, Wassertemperatur sowie um Fehler- und Alarmereignisse (Trockenlauf, Rückwärtslauf, Manipulationsversuch, Dauerlauf). Diese Personenbezogene Daten, können nur direkt am Wasserzähler und nur mit Ihrer Zustimmung ausgelesen werden, dadurch können Unstimmigkeiten bei der Abrechnung der Wassergebühr geklärt werden. - Die regelmäßige Ablesung der Zähler erfolgt über Funk außerhalb des Gebäudes
Die bisherige, nicht mehr zeitgemäße Ablesemethode unserer rund 1.700 Zähler ist durch einen enormen Arbeits- und Kostenaufwand gekennzeichnet. Mit der Möglichkeit die verschlüsselten Verbrauchsdaten durch das Wasserwerk außerhalb des Gebäudes stichtagsgenau auszulesen und direkt in unser Abrechnungssystem einzuspielen, spart sich die Gemeinde nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Kosten. Gleichzeitig wird das Ableseverfahren für die Abnehmer wesentlich vereinfacht, da niemand mehr zur Auslesung der Wasserzähler zu Hause sein muss. Nachablesungen, falsch gemeldete Zählerdaten, sowie Schätzungen von nicht gemeldeten Zählerständen entfallen. Abrechnungsbescheide können einfacher, genauer und schneller erstellt werden.
Die Funkübertragung der Zähler umfasst nicht den kompletten Speicher des Zählers, sondern nur abrechnungsrelevante Daten: momentaner Zählerstand, Zählerstand zum 1. des aktuellen Monats und Alarm- bzw. Fehlermeldungen.
Der Wasserzähler kann für Ihre eigene Dokumentation wie gewohnt abgelesen werden. - Gesundheitsschutz und Datensicherheit sind gewährleistet
Die Wasserzähler mit Wireless M- Bus Kommunikation entspricht allen einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften, Normen für Elektromagnetische Umwelt- Verträglichkeit (EMV), Verordnung über elektromagnetische Felder (BImSchV) und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Sendeleistung des Zählers (10mW) ist, verglichen mit den meisten heute sich im Haushalt befindlichen Geräten, wie z.B. Bluetooth (100mW), Wireless WLAN (100mW), schnurlose Telefone (250 mW), Mobilfunk (2000mW), Fernsehsender (5.000.000.000 mW), deutlich geringer.
Der Wasserzähler gibt alle 16 Sekunden einen Funkimpuls aus, der 0,01 Sekunden lang gesendet wird. Sie Sendeleistung beträgt dabei 10 mW.
Alle datenschutzrechtlichen Vorgaben werden beachtet und eingehalten. Die Funkauslesung der Daten erfolgt mit doppelter Verschlüsselung (OMS 4 Profil B) und kann ausschließlich von Mitarbeitern der Gemeinde Brunnthal vorgenommen werden. Der Zähler kann keine Daten empfangen und ist damit manipulationssicher.
Widerspruchsrecht
Sie haben die Möglichkeit nach § 19 WAS Widerspruch gegen die Funkauslesung einzulegen.
Der Widerspruch ist schriftlich bei der Gemeinde Brunnthal, Münchner Straße 5, 85649 Brunnthal einzulegen. Das Widerspruchsformular finden Sie im Anhang. Dieses Formular dient lediglich der Vereinheitlichung. Es besteht auch die Möglichkeit formlos Widerspruch gegen die Funkauslesbarkeit des Wasserzählers im Sinne dieses Formulars einzulegen. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E- Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
Folgen eines erfolgreichen Widerspruchs
Sofern dem erfolgten Widerspruch stattgegeben wird, wird ein Mitarbeiter des gemeindlichen Wasserwerks Ihren Wasserzähler umprogrammieren. Dabei erfolgt die vollständige Deaktivierung und Löschung des Zählerdatenspeichers, sowie Deaktivierung des Funkmoduls. Es erfolgt keine weitere Datenerhebung und Datenspeicherung im Zähler mit Ausnahme der Anzeige des aktuellen Zählerstandes. Die Funktionsweise entspricht dann der eines mechanischen Wasserzählers.
Bei deaktiviertem Funk wird die manuelle Ablesung ausschließlich durch Mitarbeiter des Wasserwerks erfolgen und dies im Nachgang nach jeweiligem Aufwand berechnet.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!