Einziehungsabsicht Taufkirchner Weg
Der unter 1 aufgeführte öffentliche Feld- und Waldweg, der westlich der Gudrunsiedlung und nördlich der Autobahn A99 verläuft, ist über die Jahre in der Örtlichkeit gewandert und liegt teilweise nicht mehr auf den amtlich vermarkten Flächen. In diesen Bereichen haben die Flächen jede Verkehrsbedeutung verloren. Diese Abweichung soll bereinigt werden. Dafür werden die nicht mehr benötigten Streckenabschnitte eingezogen und die neuen Straßenabschnitte gewidmet. Im Ergebnis ändert sich an der aktuell vorhandenen Situation nichts. Die Absicht, die nicht mehr benötigten Teilstrecken einzuziehen, ist gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.
1. Straßenbeschreibung:
Straßenname: Taufkirchner Weg
Anfangspunkt: Autobahnring München A99, Fl. Nr. 1384/10
Endpunkt: Gemeindegrenze Taufkirchen Fl. Nr. 1463/2
Gemeinde: Brunnthal
Gemarkung: Brunnthal
Landkreis: München
Folgende Grundstücke Flst. sind betroffen:
945/4, 945/5, 945/6, 945/8, 945/10, 945/12, 945/14, 945/16, 945/18
Der betroffene Bereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich.
2. Träger der Straßenbaulast:
Art der Baulast | Träger der Baulast | Flurnummer | Gesamtfläche (in m²) |
---|---|---|---|
Straßenbaulast | Eigentümer von Flurstück | 1052 | 218.726 m² |
Straßenbaulast | Eigentümer von Flurstück | 1051 | 104.127 m² |
3. Voraussichtlicher Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit:
01.05.2025
4. Sonstiges
Einwände gegen die Teileinziehung können bis zum 04.03.2025 bei der Gemeinde Brunnthal, Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal vorgebracht werden.
Gemeinde Brunnthal
4. Dezember 2024
Stefan Kern
Erster Bürgermeister