Einziehungsabsicht Taufkirchner Weg

04. Dezember 2024: Bekanntmachung der Einziehungsabsicht von Straßen und Wegen

Der unter 1 aufgeführte öffentliche Feld- und Waldweg, der westlich der Gudrunsiedlung und nördlich der Autobahn A99 verläuft, ist über die Jahre in der Örtlichkeit gewandert und liegt teilweise nicht mehr auf den amtlich vermarkten Flächen. In diesen Bereichen haben die Flächen jede Verkehrsbedeutung verloren. Diese Abweichung soll bereinigt werden. Dafür werden die nicht mehr benötigten Streckenabschnitte eingezogen und die neuen Straßenabschnitte gewidmet. Im Ergebnis ändert sich an der aktuell vorhandenen Situation nichts. Die Absicht, die nicht mehr benötigten Teilstrecken einzuziehen, ist gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.

1. Straßenbeschreibung: 

Straßenname: Taufkirchner Weg
Anfangspunkt: Autobahnring München A99, Fl. Nr. 1384/10
Endpunkt: Gemeindegrenze Taufkirchen Fl. Nr. 1463/2
Gemeinde: Brunnthal
Gemarkung: Brunnthal
Landkreis: München

Folgende Grundstücke Flst. sind betroffen:
945/4, 945/5, 945/6, 945/8, 945/10, 945/12, 945/14, 945/16, 945/18

Der betroffene Bereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich.

2. Träger der Straßenbaulast:

Art der Baulast Träger der Baulast Flurnummer Gesamtfläche (in m²)
Straßenbaulast Eigentümer von Flurstück 1052 218.726 m²
Straßenbaulast Eigentümer von Flurstück 1051 104.127 m²

3. Voraussichtlicher Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit:

01.05.2025

4. Sonstiges

Einwände gegen die Teileinziehung können bis zum 04.03.2025 bei der Gemeinde Brunnthal, Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal vorgebracht werden.

Gemeinde Brunnthal
4. Dezember 2024

Unterschrift Stefan Kern

Stefan Kern
Erster Bürgermeister

Lageplan Taufkirchner Weg
Lageplan Taufkirchner Weg