Aktualisierung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Mit Bescheid vom 09.11.2023, Az. 4.1-0018/22/FNP Brunnthal, hat das Landratsamt München die Aktualisierung und Digitalisierung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brunnthal genehmigt.
Die Aktualisierung und Digitalisierung betrifft das gesamt Gemeindegebiet.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal, 1. Stock, Zimmer Nr. OG 09, während der allgemeinen Öffnungszeiten, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Brunnthal, 30.01.2024
Stefan Kern
Erster Bürgermeister