33. Änderung des Flächennutzungsplans „SO Freiflächenphotovoltaik-Anlage Kirchstockach West“, Kirchstockach

Öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.01.2025 den Entwurf der 33. Flächennutzungsplanänderung i.d.F.v. 08.01.2025 gebilligt. 

Der Entwurf der 33. Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet westlich von Kirchstockach, östlich der BAB A 99 und südlich der Taufkirchner Straße (Grundstücke Flst. 946, Vorhabengrundstück und 1384/9, Erschließung, Gemarkung Brunnthal) und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind

vom 13.02.2025 bis einschließlich 14.03.2025,

im Internet unter http://brunnthal.de/rathaus/baurecht/aktuelle-verfahren/ und auf dem zentralen Landesportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/info.html veröffentlicht.
Zusätzlich dazu liegen sie während dieser Zeit im Rathaus Brunnthal, Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. OG 09, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich:

 

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Lageplan

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an bauleitplanung@brunnthal.bayern.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. in Schriftform, Textform oder zur Niederschrift während der allgemeinen Öffnungszeiten).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 33. Flächen-nutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Boden Bodenaufbau, Bodenqualität und Bodenzusammensetzung;
Belastungsuntersuchung; keine Hinweise auf Altlasten Umweltbericht;
Geotechnische Stellungnahme 27.05.2024; Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding 22.10.2023
Fläche Bestand/Änderung
Umweltbericht, Höhenvermessung 07/2023
Wasser Kein Trinkwasserschutzgebiet; Grundwasserverhältnisse; Bodeneintrag durch Pfosten
Umweltbericht; Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts München vom 16.10.2023
Luft und Klima, Klimaschutz Bestand/Änderung; Windrichtung
Umweltbericht
Arten und Biotope, biologische Vielfalt Bestand/Änderung; kein Naturschutzgebiet; kein FFH-Gebiet; kein Biotop; Maßnahmen zur Vermeidung/Minimierung/Kompensation von Eingriffen
Umweltbericht; Avifaunistisches Fachgutachten 09/2024; Kartierungsbericht 09/2024
Orts- und Landschaftsbild Lage; Bestand/Änderung
Umweltbericht
Mensch (Immissionsschutz, Freizeit und Erholung) Blendwirkungen; keine Erholungsfunktion
Umweltbericht; Blendgutachten 14.11.2024; Stellungnahme des Landratsamts München, Immissionsschutz, vom 24.10.2023
Kultur- und Sachgüter keine Denkmäler
Begründung; Umweltbericht

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind ebenfalls im Internet unter o.g. Internetadresse veröffentlicht und liegen aus.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Brunnthal, 16.01.2025

Unterschrift Stefan Kern

Stefan Kern
Erster Bürgermeister